Kindeswohl

Kindeswohl und gesetzlicher Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII

Ein uneingeschränktes Gewaltverbot in der Erziehung ist in Artikel 19 Abs.1 der UN Kinderrechtskonvention niedergelegt. Das Kind ist vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenzufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in Obhut einer Person (Eltern, Vormund, gesetzlicher Vertreter) befindet, die das Kind betreut.

Die Kinderrechte sind unveräußerliche Persönlichkeitsrechte, die dem Kindeswohl, der Würde, der Entwicklung, dem Schutz, dem Leben und Überleben sowie der freien Meinungsäußerung Vorrang geben. Das Wohl des Kindes steht in der Einrichtung und bei allen Fachkräften im Vordergrund. Ein jedes Kind hat das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung.

Unsere MitarbeiterInnen sind für das Thema sensibilisiert und frischen ihr Wissen zu diesem Thema regelmäßig auf. Die Sicherstellung des Kindeswohles ist ein fester Bestandteil in den Teamsitzungen.

Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ist der Vorgangsweg festgelegt und besteht aus drei Schritten. Beim ersten Schritt wird durch die Fachkräfte eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen. Bleibt nach der ersten Einschätzung in der Kita der Verdachtsfall bestehen oder können nicht alle Zweifel ausgeräumt werden, wird der zweite Schritt eingeleitet. Hierzu wird eine erfahrene Fachkraft (z.B. Kinderschutzbund) beratend hinzugezogen. Bleibt nach der Beratung der Verdacht bestehen, dass sich das Kind in einer Gefährdungslage befindet, wird dann der dritte Schritt eingeleitet. Hierzu werden die Erziehungsberechtigten sowie das Kind in die Gefährdungseinschätzung einbezogen, soweit der wirksame Schutz des Kindes nicht infrage gestellt wird. Wenn ein Gespräch mit den Eltern nicht möglich ist bzw. sie keine Hilfe annehmen, ist das Jugendamt einzuschalten. In diesem Fall ist ein gemeinsamer Gespräch mit den Eltern und dem Jugendamt in der Kita möglich. Die Einrichtung sieht sich als Brückenbauer, um möglichst frühzeitig Unterstützung für die Familie auf den Weg zu bringen.

Darüber besteht ein Abkommen zwischen dem Jugendamt und unserem Dachverband, dem Deutschen Paritätischen